Winter­dienst

RIEHL Garten & Landschaftsbau

Winterdienst in Gustavsburg und Umgebung

Wussten Sie, dass der Grundstückseigentümer dafür verantwortlich ist, den Gehweg im Winter zu räumen und bei Bedarf zu streuen um eine Gefährdung für Fußgänger auszuschließen?

Die Räum- und Streupflicht besteht an 7 Tagen in der Woche. Der Gehweg ist hierfür freizuhalten. Wege auf Ihrem Grundstück z.B. für die Postzustellung, sind ebenfalls zu räumen.

Wer Schnee und Eis nicht beseitigt, muss für entstehende Schäden aufkommen!

Sie haben nicht die Zeit oder die Möglichkeit Ihrer Räumpflicht nachzukommen?

Übertragen Sie gerne uns die Verantwortung! Wir übernehmen die Räum- und Streupflicht für Sie. Wir kümmern uns um alles was dazugehört, wie Werkzeuge und Material und räumen Ihre Wege pünktlich und zuverlässig entsprechend der örtlichen Regelungen.

Kontaktieren Sie uns